1. Allgemeine Geschäftsbedingungen Logopädie

Folgende allg. Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Patient:in und der Praxis für Logopädie Barbara Hilliges, Deutsch-Evern-Weg 37, 21337 Lüneburg. Patient:in/ Kunde ist diejenige Person, die die Anwedung für sich selbst oder für Dritte ab dem Zeitpunkt der Buchung in Anspruch nimmt. Mit der Buchung dieser Dienstleistung erkennt die Kund:in/ Patient:in die allg. Geschäftsbedingungen an. Abweichende  allg. Geschäftsbedingungen der Kund:in/ Patient:in haben keine Gültigkeit. Die Praxis für Logopädie Barbara Hilliges behält sich Änderungen der allg. Geschäftsbedingungen vor. Vor Inanspruchnahme meiner Leistungen ist von Privatversicherten ein Behandlungshonorarvertrag mit Hinweisen auf meine allg. Geschäftsbedingungen zu unterzeichnen. Die allg. Geschäftsbedingungen werden jeder Kund:in/ Patient:in auf Wunsch vorgelegt. 

 

2. Bezahlung / Zahlungsverzug

Die Kund:in/ Patient:in verpflichtet sich den im Behandlungshonorarvertrag vereinbarten Betrag nach Rechnungsstellung ohne Abzug auf in der Rechnung genannte Bankkonto im genannten Zeitraum zu überweisen. Sollte der Rechnungsbetrag nicht innerhalb des angegebenen Zahlungsziels auf dem Konto der Praxis für Logopädie eingehen, so ist die Praxis berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5% über dem gültigen Basissatz zu berechnen (§288 BGB)  

3. Terminausfall

Die Kund:in/ Patient:in hat den Ausfall eines von ihr versäumten Behandlungstermins zum jeweiligen Kassensatz der anfallenden Behandlungskosten oder zum vereinbarten Honorar an die Leistungserbringerin zu entrichten. Hierfür erhält sie eine gesonderte Rechnung und überweist auf das genannte Bankkonto.

4. Terminabsage

Vereinbarte Termine sind wahrzunehmen. Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, so ist dies mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin der Praxis persönlich,  telefonisch (AB) unter Angabe des Namens, Datums und Uhrzeit mitzuteilen. Für das Einhalten der Frist ist die Kund:in/ Patient:in verantwortlich. Wird die Frist nicht eingehalten siehe 3. Terminausfall

5. Verspätungen

Sollten Sie sich verspäten, verkürzt sich Ihre Behandlungszeit entsprechend.

6. Rücktrittsrecht Kund:in/ Patient:in

Der Rücktritt vom Behandlungsvertrag ist ausschließlich in schriftlicher Form an die  Praxis für Logopädie Barbara Hilliges, Deutsch-Evern-Weg 37, 21337 Lüneburg zu richten und muss spätestens 48 Stunden vor dem nächsten termin vorliegen. 

Erbrachte Leistungen sind in vollem Umfang zu zahlen.

7. Rücktrittsrecht Praxis

Die  Praxis für Logopädie Barbara Hilliges, Deutsch-Evern-Weg 37, 21337 Lüneburg ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn  die Kund:in/ Patient:in sich entgegen der vorliegenden AGBs verhält. Erfolgte Leistungen sind in vollem Umfang direkt nach Rechnungserhalt zu zahlen. Schäden, die durch Nichterfüllen seitens der Kund:in/ Patient:in entstehen, werden ebenfalls in Rechnung gestellt.

8. Leistungserbringerin

Die Leistungserbringer:in verpflichtet sich, die vereinbarten Termine unter zumutbaren Abweichungen einzuhalten. Die angegebenen Zeiten sind Circa Zeiten inkl. Nachruhezeit, da sie organisatorische und hygienische Abläufe beinhalten. Vor- und Nachbereitung findet innerhalb der Therapiezeiten statt, z.B. Lüften, Aufräumen, Kopieren von Material, Terminvereinbarungen.

9. Preise für Privat-, beihilfeversicherte und Selbstzahler

Zur Berechnung meiner Honorarsätze orientiere ich mich an der Gebüth welche den 1,4 - 2,3 fachen VDEK-Satz der GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung) empfiehlt.

Welche Tarife bzw. welches Erstattungsvolumen die Kund:in/ Patient:in mit ihrer Krankenversicherung vereinbart hat, entzieht  sich meiner Kenntnis.

Das oftmals von Krankenversicherungen vorgebrachte Argument, die Rechnungsstellung sei nicht angemessen bzw. überhöht, ist in meinem Fall absolut unzutreffend.

 

Preise der KV`s berufen sich teilweise darauf, Maßstab für eine angemessene und ortsübliche Vergütung seien die "Beihilfesätze" . Das ist falsch! 

Die Festlegung der Höchstätze in der Bundesbeihilfeverordnung beinhalten bewusst keine vollständige Kostendeckung für die Beihilfeberechtigten. Die Differenz zwischen Höchstbeträgen und den tatsächlichen in Rechnung gestellten Kosten sind als Eigenbeteiligung zu sehen.  

 

Ich bitte um Verständnis, wenn wir unsere Privatliquidation nicht den Forderungen der KV anpassen.

 

Selbstzahler ohne Verordnung zahlen pro 45 Min. 85,- €. 

10. Schadensersatzanspruch

Die Kund:in/ Patient:in hat in Bezug auf Punkt 8 keinen Anspruch auf Schadensersatz

11. ZuZahlungen GKV

Erforderliche Zuzahlungen sind vor, spätestens aber im Verlauf der ersten 3 Behandlungen zu überweisen. Zuzahlungsbefreite Patient:innen, sofern nicht auf der Verordnung angegeben, müssen einen entsprechenden Nachweis vorlegen.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen in einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Vertragsparteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zwecke der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt. Sollte den AGB innerhalb von 14 Tagen nicht widersprochen werden, so sind diese nach bundesdeutschem Recht gültig.

13. Schlussbestimmung

Aussagen, die von der Inhaberin oder Mitarbeiter:innen der Praxis für Logopädie getätigt werden, beruhen immer auf dem jeweiligen Kenntnisstand. Da es zu einigen Themen unterschiedliche Lehrmeinungen gibt, können wir nicht in jeder Hinsicht gewährleisten, die aktuelle Aussage bzw. Therapie angewendet/ getroffen zu haben.